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Auch in psychischen Krisensituationen haben Sie ein Recht auf Selbstbestimmung. Die Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) bietet Ihnen eine kostenlose und rechtssichere Möglichkeit, Behandlungsmethoden und Bevollmächtigte selbst zu wählen. So können Fremdbestimmung, Fehlbehandlungen und Gewalt in der Psychiatrie verhindert werden.
Auf dieser Homepage können Sie Ihre PsyWill erstellen, Kontakt zur Beratung aufnehmen und die Termine für unsere Seminare für Erklärende, Bevollmächtigte oder medizinisches und psychosoziales Fachpersonal erfahren.
Das Wichtigste über die Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill)
Die Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) ist eine Patientenverfügung für die Psychiatrie, mit der Sie für einen möglichen Klinikaufenthalt im Vorfeld Entscheidungen treffen, falls Sie für entscheidungsunfähig erklärt werden sollten. Mit der Psychiatrischen Willenserklärung kann, durch die Ernennung von Bevollmächtigten für gesundheitliche Fragen, auch eine gesetzliche Betreuung gegen den Willen verhindert werden.
Die Psychiatrische Willenserklärung sowie unsere Beratung dazu sind völlig kostenlos.
In Ihrer PsyWill können Sie u.a.:
- Behandlungen ablehnen oder akzeptieren
- Kontaktpersonen ein- oder ausschließen
- Besuchs- und Informationsrechte vergeben
- Wichtige Bedürfnisse und Gewohnheiten festhalten
Eine PsyWill ist für jeden Menschen sinnvoll. Jede*r volljährige Bürger*in kann eine PsyWill verfassen. Wichtig ist, sich der Bedeutung einer PsyWill bewusst zu sein und sie außerhalb von psychischen Krisen zu verfassen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) – Das Online-Formular
Dies ist eine Willenserklärung nach §1827 BGB.
Wenn Sie dieses Zeichen antippen/anklicken, erhalten Sie zusätzliche Informationen.
Bei manchen Feldern ist es möglich, weitere Felder hinzuzufügen (+) bzw. wieder zu entfernen (-).
Nichtzutreffende Abschnitte und Unterpunkte sind freizulassen. Weitere Abschnitte können eingefügt werden, wobei diese nicht im Widerspruch zu bestehenden Abschnitten stehen dürfen. Die Willenserklärung muss im “Zustand der nicht-angezweifelten Normalität” abgefasst werden. Wenn man zwangsuntergebracht wurde oder ein Betreuungsverfahren auch nur eingeleitet wurde, kann es unter Umständen zu spät sein. Auch dann sollte man eine PsyWill machen, doch eine Garantie der Wirksamkeit gibt es dann nicht.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung als Video, mit weiteren Erklärungen.
In dieser Willenserklärung gibt es zwei Möglichkeiten, bitte wählen:
Holen Sie sich den Sticker und die Notfallkarte –
damit Ihre PsyWill im Ernstfall auch gefunden werden kann!
(zum Vergrößern bitte das jeweilige Bild anklicken)
Am besten tragen Sie die Notfallkarte in Verbindung mit ihrer Gesundheitskarte stets bei sich.
Fragen und Antworten
Tippen Sie auf eine Frage und die Antwort dazu wird eingblendet.
Die PsyWill ist wichtig, weil sie Ihrer Autonomie und Selbstbestimmung Ausdruck verleiht. Sie stellt sicher, dass Ihre Grenzen gewahrt werden, selbst wenn Sie sich in einer Krise befinden und medizinisches Personal Sie als einwilligungsunfähig einstuft. Außerdem entlastet die PsyWill Ihre Angehörigen und auch das medizinische Personal, indem sie klare Anweisungen gibt und keine Unsicherheiten aufkommen lässt, was Sie für sich selbst möchten. Entgegen der allgemeinen Überzeugung sind Ihre Angehörigen in so einem Fall nicht automatisch ihre Bevollmächtigten, wenn Sie dies nicht zuvor schriftlich festgelegt haben.
Kaum.
Ihre PsyWill wird bereits wirksam, wenn Sie das Dokument unterschreiben und Ihre Wünsche ausreichend konkret und spezifisch formuliert haben (§ 1827 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 1 BGB). Dafür benötigen Sie weder eine*n Anwält*in, noch eine*n Notar*in. Sie müssen die PsyWill im sog. „einwilligungsfähigen Zustand“ ausfüllen, also außerhalb von Krisensituationen.
Sie müssen für die Wirksamkeit der PsyWill ausdrücklich auf eine ärztliche Aufklärung verzichten – auch, wenn Sie sich über einige Maßnahmen haben aufklären lassen. Andernfalls müssen Sie für jede Maßnahme, die Sie ablehnen oder zu der Sie zustimmen, eine Bestätigung über die erfolgte Aufklärung einholen. In allen bekannten Vordrucken ist ein Satz enthalten, bei dem auf die ärztliche Aufklärung verzichtet wird.
Wichtig: Sie können Ihre PsyWill jederzeit aktualisieren (§ 1827 Absatz 1 Satz 3 BGB). Wenn sich Ihre Vorstellungen und Wünsche ändern, können Sie einfach eine neue PsyWill verfassen und die alte Version vernichten. Gültig ist immer die zuletzt von Ihnen unterschriebene Version der PsyWill. Denken Sie daran, die Psywill an allen Orten zu aktualisieren, an denen Sie diese hinterlegt haben.
Sie können die PsyWill auch während einer Behandlung jederzeit mündlich widerrufen – vorausgesetzt Sie sind zum Zeitpunkt der Behandlung einwilligungsfähig
Sie benötigen keine*n Rechtsanwält*in und keine notarielle Beurkundung, damit die PsyWill gültig ist. Diese ist ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterschrift verbindlich.
Ein Attest über die vorliegende Einwilligungsfähigkeit, ausgestellt beispielsweise von einer*m Psychiater*in, kann jedoch die Rechtssicherheit noch einmal deutlich stärken, gerade wenn Sie zwischen Krisen ausgefüllt wird.
- Verschaffen Sie sich auf dieser Homepage einen ersten Überblick über das PsyWill-Formular und seine Möglichkeiten. Beachten Sie auch die Ausfüllhinweise im Beiblatt. Diese beantworten bereits viele Fragen. Lassen Sie sich bei Bedarf von unserem freundlichen und erfahrenen Team beraten. Wir bieten Beratung persönlich, sowie per Videochat und Telefon an. Wir beraten Sie auf Deutsch und Englisch. Zur Vereinbarung eines Termins klicken Sie einfach ganz oben auf der Seite auf den roten Button „Jetzt beraten lassen!“. Die Beratung ist kostenlos. Gerne können Sie auch Vertrauenspersonen mit in die Beratung nehmen.
- Denken Sie darüber nach, wer Ihre Bevollmächtigten sein können. Das sind die Personen, die in Ihrem Namen gesundheitliche Entscheidungen treffen dürfen, wenn medizinisches Personal Sie für einwilligungsunfähig hält. Sie benötigen am besten mindestens eine bevollmächtigte Person für Ihre PsyWill. Sprechen Sie mit diesen Personen und klären Sie, ob sie diese Rolle übernehmen möchten. Wir bieten auch Schulungen und Beratung für Bevollmächtigte an, in denen wir alle Fragen und Unsicherheiten klären können.
Wichtig: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind zwei rechtliche Dokumente. Sie können auch nur den Teil Patientenverfügung oder nur den Teil Vorsorgevollmacht ausfüllen. - Füllen Sie das PsyWill-Onlineformular aus und drucken Sie es zum Unterschreiben aus ODER drucken Sie es zuerst aus und füllen Sie es dann in Papierform aus. Unterschreiben Sie es selbst. Lassen Sie es, wenn möglich, von ihren bevollmächtigten Personen unterschreiben. Wir informieren Sie gerne, welche zusätzlichen Absicherungen im Einzelfall für Sie sinnvoll sein können.
- Bewahren Sie das Dokument an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf und hinterlegen Sie Kopien bei Ihren Bevollmächtigten und ggf. weiteren wichtigen Vertrauenspersonen. Sprechen Sie mit diesen über Ihre Wünsche und Erwartungen. Auch Ärzt*innen und zuständige Kliniken können eine Kopie in Ihre Krankenakte legen.
Ihre PsyWill ist sowohl für Ärzt*innen, als auch für Bevollmächtigte rechtlich bindend. Wenn sich Ärzt*innen oder Pflegekräfte nicht an Ihre in der PsyWill formulierten Wünsche halten, machen diese sich vor deutschem Gesetz strafbar. Bevollmächtigte dürfen nur von dem niedergeschriebenen Willen abweichen, wenn Sie konkrete und starke Anhaltspunkte haben, dass sich ihr Wille geändert hat. Voraussetzung dafür ist eine korrekt ausgefüllte PsyWill. Mit dieser können Sie zwar keine spezifischen Behandlungen verlangen, aber sie können spezifische Behandlungen ausschließen.
Die PsyWill greift nicht im Fall von Fremdgefährdung. Wenn die Rechte dritter beeinträchtigt werden, dürfen Sie trotzdem untergebracht werden. Bei Selbstgefährdung ist die Gültigkeit Ihrer festgesetzten Bestimmungen stark abhängig von der konkreten Situation und den konkreten Formulierungen in Ihrer Verfügung. Wir beraten Sie gerne im Einzelfall vertraulich und auch anonym, wenn Sie dies wünschen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Hinterlegung.
Die Frage danach, welche Hinterlegungsmöglichkeiten für Sie geeignet sind, ist immer eine persönliche Abwägung aus Privatsphäre, Praktikabilität und Auffindbarkeit.
Eine Auswahl, die wir empfehlen können ist:
- Registrierung der Bevollmächtigten und des Hinterlegungsortsder PsyWill im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Ärzt*innen und Richter*innen können darauf zugreifen und Ihre Bevollmächtigten im Ernstfall schnell kontaktieren.
- Händigen Sie Ihren Bevollmächtigten und (falls vorhanden und für Sie vertrauenswürdig) Ihren behandelnden Ärzt*innen und Psychiater*innen/Psycholog*innen ein Exemplar der PsyWill aus. Hinterlegen Sie auch ein Exemplar bei Ihren eigenen wichtigen Unterlagen.
- In der elektronischen Patientenakte können Sie einen unterschriebenen Scan Ihrer PsyWill selbst hinterlegen oder bspw. die Mitarbeitenden der Hausarztpraxis bitten, einen Scan hochzuladen. Sie sollten sich über die momentan noch herrschenden Datenschutzbedenken informieren, wenn Sie dies tun möchten.
Wichtig ist, die PsyWill bei inhaltlichen Änderungen oder Änderungen von Rufnummern, Adressen oder Bevollmächtigten an allen Orten neu zu hinterlegen. Um keine Orte zu vergessen, können Sie diese zum Beispiel auf der Rückseite der PsyWill notieren.
Eine somatische Patientenverfügung und eine Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) unterscheiden sich in ihrem Anwendungsbereich und den spezifischen medizinischen Entscheidungen, auf die sie sich beziehen.
Die “normale”, auch “somatisch” genannte Patientenverfügung bezieht sich auf körperliche Erkrankungen und deren Behandlung. Sie wird meist nach einem Unfall oder am Lebensende wirksam.
Die Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) ist für die Situation gedacht, in der medizinisches Personal Sie aufgrund psychischer Zustände für einwilligungsunfähig hält. Es geht um psychiatrische Behandlungen, während Sie sich in psychischen Krisenzuständen befinden.
Beiden Verfügungen gemeinsam ist, dass sie erst wirksam werden, wenn Mediziner*innen Sie für nicht einwilligungsfähig halten, bspw. wenn Sie sich in einem Koma oder einer psychotischen Episode befinden.
In einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer Sie in bestimmten Rechtsbereichen vertreten darf. Dies kann viele Lebensbereiche betreffen, wie zum Beispiel Finanzen, Umgang mit Behörden, Aufenthaltsbestimmung oder Gesundheitssorge. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie vertraute Personen bestimmen, die für sie Entscheidungen in den jeweiligen Bereichen treffen und stellvertretend handeln dürfen, wenn man Sie für entscheidungsunfähig hält. Wenn Sie keine solche Person bestimmen, wird dies von einer gesetzlichen Betreuung übernommen.
Die PsyWill enthält neben der Willenserklärung (Patientenverfügung) auch eine Teil-Vorsorgevollmacht. Sie ist ausschließlich für den Bereich der (psychiatrischen) Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung gedacht. Das bedeutet, dass die dort bevollmächtigte Person in Ihrem Namen psychiatrisch-medizinische Entscheidungen treffen darf, wenn medizinisches Personal Sie für nicht einwilligungsfähig hält.
Die Hauptfunktion der*s Bevollmächtigten ist, Ärzt*innen und Richter*innen auf das Vorliegen der Patientenverfügung hinzuweisen. Die*der Bevollmächtigte muss Ärzt*innen und Richter*innen freundlich, aber bestimmt auf die Inhalte und die Gültigkeit der Willenserklärung hinweisen. Die Willenserklärung ist auch ohne, bzw. mit nur einer bevollmächtigten Person gültig. Wir raten aber dringend dazu, mehr Menschen zu bevollmächtigen, sodass die Durchsetzung garantiert wird, sollte ein*e Bevollmächtigte*r selbst verhindert sein.
Außerdem muss die*der Bevollmächtigte Behandlungs- und Unterbringungsentscheidungen treffen, wenn die Verfügung auf spezifische Situationen nicht eingeht oder zutrifft.
Bevollmächtigt werden kann jede Person über 18 Jahren. Sie sollten die Person mit Bedacht auswählen, da sie viele Rechte hat, wenn Sie als einwilligungsunfähig eingestuft werden. Beginnen sollten Sie die Suche nach Bevollmächtigten im eigenen Freundes-, Bekannten- und Familienkreis. Dies sind in der Regel Menschen, die Ihre Situation und Ihre Krisen schon ein wenig kennen und die wissen, was Ihnen wichtig ist und was Sie sich für Ihr Leben vorstellen.
Wenn Sie dort keine geeigneten Personen finden, sind andere Betroffene eine gute Anlaufstelle. Kontakt zu anderen Betroffenen finden Sie zum Beispiel über Selbsthilfegruppen oder Internetforen, sowie bei BPE und LPE. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich möglicherweise gegenseitig Bevollmächtigen können.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben Bevollmächtigte zu finden, kontaktieren Sie gern unsere Beratung.
Das Fehlen von Bevollmächtigten kann zur Folge haben, dass Ihre Willenserklärung nicht beachtet wird und niemand sie durchsetzen kann. Auch kann es passieren, dass die psychiatrische Willenserklärung Ihre akute Situation nicht hinreichend berücksichtigt. Das kann der Fall sein, wenn Sie beispielsweise eine sehr andere Krise erleben, als Sie es in der Vergangenheit taten. In diesem Fall müssen weitere medizinische Entscheidungen getroffen werden. Wenn Sie keine Bevollmächtigten eingesetzt haben, werden diese Entscheidungen von einer gesetzlichen Betreuung übernommen. Grundsätzlich müsste diese sich zwar auch an Ihre Verfügung halten; wie gut oder schlecht dies jedoch in der Praxis umgesetzt wird, weiß man im Vorfeld nicht. Vertraute und vertrauenswürdige Bevollmächtigte sind hier die „sicherere“ Option im Sinne der Wahrung der eigenen Interessen.
Dennoch: Auch „nur“ eine Patientenverfügung sichert Ihre Selbstbestimmung besser ab, als keine Patientenverfügung!
Grundsätzlich kann jeder Mensch, auch Personen die eine gesetzliche Betreuung haben, eine Willenserklärung aufsetzen. Wichtig ist allein, ob Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift einwilligungsfähig sind. Die Einwilligungsfähigkeit ist durch das Vorhandensein gesetzlicher Betreuung nicht grundsätzlich angezweifelt. Sollte jedoch eine rechtliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt in den Bereichen Gesundheit und Aufenthalt bestehen, empfehlen wir, unsere Beratung aufzusuchen und im Einzelfall abzuklären, wie die Verfügung abgesichert werden kann.
Wenn Sie unter gesetzlicher Betreuung stehen, können Sie die PsyWill ausfüllen und Sie als Diskussionsgrundlage mit Ihrer*m Betreuer*in verwenden und am besten mit ihm*ihr durchsprechen. Sie können auch mit einer Bevollmächtigung bei Gericht eine Aufhebung der Betreuung beantragen, wenn Sie das wünschen.
Bestehen zum Zeitpunkt des Ausfüllens Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit, sollten Sie das Vorhandensein der Einwilligungsfähigkeit medizinisch bestätigen lassen (Hausärzt*in, Psychiater*in, Psychotherapeut*in…). Wenn Sie die PsyWill im nicht einwilligungsfähigen Zustand ausfüllen, ist sie nicht rechtssicher.
Wenn ein Betreuungsverfahren gegen Ihren Willen angelaufen ist, macht es Sinn, schnellstmöglich eine Willenserklärung mit Vorsorgevollmacht für den jeweiligen Bereich bei Gericht einzureichen. In der Regel ist das Verfahren damit beendet.
Auch hierzu können Sie sich gern beraten lassen.
Das kommt auf die Situation an. Für Krisensituationen ohne Selbst- oder Fremdgefährdung kann die Klinik, die in der Regelversorgung für Ihren Wohnort zuständig ist, wirksam ausgeschlossen werden. Bei Selbstgefährdung muss sehr gut und konkret (d. h. krankheits- und symptombezogen) formuliert werden und auch die möglichen Konsequenzen bei Nicht-Unterbringung müssen klar in der Entscheidung mitbedacht worden sein. Bei Fremdgefährdung kann immer untergebracht werden und in der Regel wird dann in der zuständigen Klinik untergebracht.
Ob eine Unterbringung in einer anderen als der für den Wohnort zuständigen Klinik möglich ist, hängt von freien Betten und Kapazitäten ab. Wir empfehlen, derartige Wünsche aber in jedem Fall zu formulieren, damit überhaupt eine Chance besteht – wer kein Los zieht, kann in der Lotterie eben auch nichts gewinnen.
Andere Optionen sind bspw., sich schon vorzeitig in der Ambulanz einer anderen Klinik vorzustellen und dort anzubinden. Dies kann die Möglichkeit einer anderweitigen Unterbringung steigern. Zudem ist es auch möglich, einzelne Stationen oder Psychiater*innen auszuschließen. Vielleicht haben Sie schlechte Erfahrungen gemacht, diese lagen aber nicht an der gesamten Einrichtung, sondern an einzelnen Personen. Dann wäre dies eine elegante Lösung, um erneute schlechte Erfahrungen zu vermeiden. Gerne beraten wir auch hierzu im Einzelfall und suchen mit Ihnen nach einer passenden individuellen Lösung.
Wenn Sie die Wirkungen und Nebenwirkungen verschiedener Medikamentengruppen nicht kennen, können Sie auch für sich überlegen, welche Nebenwirkungen Sie im Allgemeinen bereit wären in einer Krisensituation in Kauf zu nehmen für welche Wirkung.
Dann können Sie dies konkret formulieren: In welcher Situation / welchem Zustand sind Sie bereit, welche Medikamente mit welchen möglichen (häufigen, konkreten…) Nebenwirkungen zu nehmen? Welche Nebenwirkungen sind für Sie in jedem Fall, auch im Fall psychotischer oder selbstgefährdender oder anderer (konkret formulierter) Zustände akzeptabel, welche in keinem Fall?
Denken Sie dabei vielleicht auch an frühere Erfahrungen mit Medikamenten, was tat Ihnen gut und was war für Sie schwierig?
Hier sollten Sie Ihre eigenen Werthaltungen und Ihre eigenen Wünsche in Bezug auf Seins-Zustände formulieren. Gerne unterstützen wir in der Beratung durch konkrete Fragen bei diesen Entscheidungsprozessen.
Sehr konkret. Je konkreter Sie formulieren, desto wirksamer ist Ihre Willenserklärung. Sie sollten, insbesondere bei Ein- und Ausschlüssen von Behandlungen (inklusive Medikamenten) immer konkrete Zustände (oder auch „Krankheitszustände“ oder „Diagnosen“) benennen und diese in Relation zu Behandlungen setzen. Wenn Sie Ihre Verfügung nur für depressive Zustände formulieren, dann jedoch erstmalig mit psychotischen Symptomen in eine Klinik kommen, kann die Gültigkeit der Erklärung angezweifelt werden, weil Sie einen solchen Zustand nicht in der Verfügung bedacht haben.
Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie möchten, dass eine unabhängige Stelle mit Ihnen gemeinsam alles einmal durchgeht. Wir haben viel Erfahrung mit den Verfügungen und können konkrete Nachfragen stellen, wenn Passagen unklar formuliert sind, oder wenn wir den Eindruck haben, das wichtige Aspekte nicht bedacht wurden. Unsere Beratung ist immer kostenlos und auch anonym möglich.
Ja, das können wir. Gerne setzen wir auch einen Beratungstermin mit Ihnen und Ihrer Familie (ob verwandt oder Wahlverwandtschaft spielt dabei keine Rolle) an. Wir haben auch Berater*innen mit Erfahrung im systemischen Coaching in Familien-Konflikt-Situationen.
- Immer die aktuelle Version nutzen
Installieren Sie Updates für Zoom regelmäßig. So werden bekannte Sicherheitslücken geschlossen. - Einladungslink vertraulich behandeln
Leiten Sie den Meeting-Link nicht weiter. - Öffentliche WLAN-Netze vermeiden
Nutzen Sie möglichst Ihr eigenes, geschütztes Internet zuhause. Öffentliche Netzwerke sind weniger sicher. - Persönliche Daten sparsam angeben
Tragen Sie nur notwendige Angaben in Ihr Profil ein. Sie müssen nicht mehr preisgeben als nötig. - Auf Ihre Umgebung achten
Sitzen Sie in einem ruhigen Raum. Nutzen Sie wenn möglich Kopfhörer. So können andere Personen nicht mithören. - Kamera bewusst einsetzen
Sie können die Kamera ausschalten, wenn Sie sich damit sicherer fühlen. Eine Teilnahme ist meist auch ohne Video möglich. - Gerät mit Passwort schützen
Sichern Sie Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren Computer mit einem Passwort oder einer PIN. So kann niemand einfach auf Ihre Programme zugreifen.
Seminare
Infoabend: Ehrenamtliche Bevollmächtigung - 💻 online
Die Rolle als ehrenamtliche*r Bevollmächtigte*r in psychiatrischen Willenserklärungen, Aufgaben, rechtliche Rahmenbedingungen, Chancen und Grenzen.
Vortrag: Die Psychiatrische Willenserklärung - 🏠 Bad Lippspringe
Ein Einblick in die Psychiatrische Willenserklärung und ihre Anwendung
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – für Interessierte – 🏠 Bonn
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – für Interessierte – 🏠 Gütersloh
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – für Interessierte – 🏠 Velbert
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung: Workshop für Bevollmächtigte – 💻 online
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Selbsthilfetag 2025 – Vortrag und Workshop zur PsyWill – 🏠 Köln
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – für Interessierte – 💻 online
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – Informationsabend – 🏠 Bochum
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – für Interessierte – 🏠 Essen
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Referenzen
Tippen Sie auf einen Namen und die Referenz dazu wird eingeblendet.
Mad in Deutschland berichtet in einem ausführlichen Blogbeitrag über PsyWill und die Bedeutung psychiatrischer Willenserklärungen für die Selbstbestimmung in psychischen Krisen.
»Der Selbsthilfe kommt hinsichtlich der psychiatrischen Willenserklärung offensichtlich eine Vorreiterrolle zu, da sie frühzeitig die Bedeutung einer Willenserklärung für die Umsetzung der in der UN-BRK festgeschriebenen Selbstbestimmung im medizinischen und psychiatrischen Bereich erkannt und mit selbst entwickelten psychiatrischen Willenserklärungen umgesetzt hat..«
»Für die Selbstbestimmung von Patient*innen ist es notwendig, medizinischem Personal eigene Werte und Wünsche mitzuteilen. Für den Fall, dass diese Willensäußerung im Rahmen einer schweren körperlichen Erkrankung nicht mehr möglich ist, kann man seit Jahrzehnten schon im Vorhinein seinen Willen in einer Patientenverfügung niederlegen. Es ist ein Segen, dass dies nun durch die PsyWill auch dann möglich ist, wenn Menschen auf Grund schwerer psychischer Erkrankung ihre Vorstellungen und Bedürfnisse nicht mehr an die Behandelnden weitergeben können. Wunderbar, dass dafür nun ein juristisch verbindliches Dokument vorliegt, dessen Wirkung durch das Engagement eines*r vorher eingesetzten Bevollmächtigten verstärkt werden kann.«
»Die PsyWill ist deswegen extrem wichtig, weil sie ermöglicht Menschen für psychische Krisen genau festzulegen, was sie wünschen und was eben auch nicht. Sie ermöglicht nicht nur jede psychiatrische Diagnostik, Therapie und Zwangseinweisung zu untersagen, sondern sie gibt eben Menschen auch die Möglichkeit, genau die Hilfe zu bekommen, die sie brauchen und wünschen. Nicht mehr und nicht weniger. In diesem Sinne ist es ein herausragendes Beispiel von Self Empowerment, von Selbsthilfe im besten Sinne.«
Radio-Interview mit PsyWill-Projektleiter Luan Engelns
Auf der Seite Radio-Interview finden Sie eine Verschriftlichung des Videos.
Datenschutzhinweis: Solange das Video nicht abgespielt wird, werden keine Daten an YouTube übertragen.
Die PsyWill in der Wikipedia
Weitere unabhängige Informationen finden Sie im Wikipedia-Artikel zur psychiatrischen Willenserklärung