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Auch in psychischen Krisensituationen haben Sie ein Recht auf Selbstbestimmung. Die Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) bietet Ihnen eine kostenlose und rechtssichere Möglichkeit, Behandlungsmethoden und Bevollmächtigte selbst zu wählen. So können Fremdbestimmung, Fehlbehandlungen und Gewalt in der Psychiatrie verhindert werden.
Auf dieser Homepage können Sie Ihre PsyWill erstellen, Kontakt zur Beratung aufnehmen und die Termine für unsere Seminare für Erklärende, Bevollmächtigte oder medizinisches und psychosoziales Fachpersonal erfahren.
Das Wichtigste über die Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill)
Die Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) ist eine Patientenverfügung für psychisch Kranke, mit der Sie für einen möglichen Klinikaufenthalt im Vorfeld Entscheidungen treffen, falls Sie für entscheidungsunfähig erklärt werden sollten. Mit der Psychiatrischen Willenserklärung kann, durch die Ernennung von Bevollmächtigten für gesundheitliche Fragen, auch eine gesetzliche Betreuung gegen den Willen verhindert werden.
Die Psychiatrische Willenserklärung sowie unsere Beratung dazu sind völlig kostenlos.
In Ihrer PsyWill können Sie u.a.:
- Behandlungen ablehnen oder akzeptieren
- Kontaktpersonen ein- oder ausschließen
- Besuchs- und Informationsrechte vergeben
- Wichtige Bedürfnisse und Gewohnheiten festhalten
Eine PsyWill ist für jeden Menschen sinnvoll. Jede*r volljährige Bürger*in kann eine PsyWill verfassen. Wichtig ist, sich der Bedeutung einer PsyWill bewusst zu sein und sie außerhalb von psychischen Krisen zu verfassen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) – Das Online-Formular
Dies ist eine Willenserklärung nach §1827 BGB.
Felder mit diesem Zeichen sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Wenn Sie dieses Zeichen antippen/anklicken, erhalten Sie zusätzliche Informationen.

Bei manchen Feldern ist es möglich, weitere Felder hinzuzufügen (+) bzw. wieder zu entfernen (-).
Nichtzutreffende Abschnitte und Unterpunkte sind freizulassen. Weitere Abschnitte können eingefügt werden, wobei diese nicht im Widerspruch zu bestehenden Abschnitten stehen dürfen. Die Willenserklärung muss im “Zustand der nicht-angezweifelten Normalität” abgefasst werden. Wenn man zwangsuntergebracht wurde oder ein Betreuungsverfahren auch nur eingeleitet wurde, kann es unter Umständen zu spät sein. Auch dann sollte man eine PsyWill machen, doch eine Garantie der Wirksamkeit gibt es dann nicht.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung als Video, mit weiteren Erklärungen.
In dieser Willenserklärung gibt es zwei Möglichkeiten, bitte wählen:
Einladung zur Begleitforschung zum Projekt „PsyWill“
Ihre Erfahrungen mit einer psychiatrischen Willenserklärung / Patientenverfügung sind gefragt – ob als Betroffene*r, Fachkraft oder Bevollmächtigte*r.
Was Sie uns nicht erzählen, können wir nicht wissen!
Einladung zur Begleitforschung zum Projekt „PsyWill“
Psychiatrische Willenserklärungen werden bislang selten ausgefüllt und genutzt. Sie sind einen Schritt weiter, denn Sie haben sich bereits auf den Weg gemacht. Ihre Erfahrungen interessieren uns sehr, insbesondere auch, welche Hürden und Schwierigkeiten es dabei gibt.
Das gilt auch, wenn Sie nicht selbst eine „PsyWill“ ausfüllen möchten, sondern sich als Fachkraft mit dem Thema auseinandersetzen oder sich für die Rolle als Bevollmächtigte*r interessieren. Ihre Erfahrungen, Bedenken und Wünsche sind es wert, erforscht zu werden.
Wir führen mit Ihnen ein maximal einstündiges Interview*, das auch online oder telefonisch durchgeführt werden kann. Dafür erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 €.
Wenn Sie sich an der Forschung beteiligen möchten, melden Sie sich bitte mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer hier: Daniela.Schmidt@mhb-fontane.de.
* An diesen Befragungen können Menschen ab einem Alter von 18 Jahren teilnehmen. Eine schriftliche Einwilligung zur Studienteilnahme wird eingeholt. Für den Umgang mit den erhobenen Daten liegen ein verbindliches Datenschutzkonzept und ein Ethikantrag der Medizinischen Hochschule Brandenburg vor. Diese sehen das Recht auf Korrektur der eigenen Angaben und die jederzeitige Löschung der personenbezogenen Daten vor.
Holen Sie sich den Sticker und die Notfallkarte –
damit Ihre PsyWill im Ernstfall auch gefunden werden kann!
(zum Vergrößern bitte das jeweilige Bild anklicken)
Am besten tragen Sie die Notfallkarte in Verbindung mit ihrer Gesundheitskarte stets bei sich.
Fragen und Antworten
Tippen Sie auf eine Frage und die Antwort dazu wird eingblendet.
Die PsyWill ist wichtig, weil sie Ihrer Autonomie und Selbstbestimmung Ausdruck verleiht. Sie stellt sicher, dass Ihre Grenzen gewahrt werden, selbst wenn Sie sich in einer Krise befinden und medizinisches Personal Sie als entscheidungsunfähig einstuft. Außerdem entlastet die PsyWill Ihre Angehörigen und auch das medizinische Personal, indem sie klare Anweisungen gibt und keine Unsicherheiten aufkommen lässt, was Sie für sich selbst möchten. Entgegen der allgemeinen Überzeugung sind Ihre Angehörigen in so einem Fall nicht automatisch ihre Bevollmächtigten, wenn Sie dies nicht zuvor schriftlich festgelegt haben
Kaum.
Ihre PsyWill wird bereits wirksam, wenn Sie das Dokument unterschreiben und Ihre Wünsche ausreichend konkret und spezifisch formuliert haben (§ 1827 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 1 BGB). Dafür benötigen Sie weder eine*n Anwält*in, noch eine*n Notar*in. Sie müssen die PsyWill im sog. „geschäftsfähigen Zustand“ ausfüllen, also außerhalb von Krisensituationen.
Wichtig: Sie können Ihre PsyWill jederzeit aktualisieren (§ 1827 Absatz 1 Satz 3 BGB). Wenn sich Ihre Vorstellungen und Wünsche ändern, können Sie einfach eine neue PsyWill verfassen und die alte Version vernichten. Gültig ist immer die zuletzt von Ihnen unterschriebene Version der PsyWill. Denken Sie daran, die Psywill an allen orten zu aktualisieren, an denen Sie diese hinterlegt haben.
Sie können die PsyWill auch während einer Behandlung jederzeit mündlich widerrufen.
Sie benötigen keine*n Rechtsanwält*in und keine notarielle Beurkundung, damit die PsyWill gültig ist. Diese ist ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterschrift verbindlich.
Ein Attest über die vorliegende Geschäftsfähigkeit, ausgestellt beispielsweise von einer*m Psychiater*in, kann jedoch die Rechtssicherheit noch einmal deutlich stärken, gerade wenn Sie zwischen Krisen ausgefüllt wird.
- Verschaffen Sie sich auf dieser Homepage einen ersten Überblick über das PsyWill-Formular und seine Möglichkeiten. Beachten Sie auch die Ausfüllhinweise im Beiblatt. Diese beantworten bereits viele Fragen. Lassen Sie sich bei Bedarf von unserem freundlichen und erfahrenen Team beraten! Wir bieten Beratung persönlich, sowie per Videochat und Telefon an. Wir beraten Sie auf Deutsch und Englisch. Zur Vereinbarung eines Termins klicken Sie einfach ganz oben auf der Seite auf den roten Button „Jetzt beraten lassen!“. Die Beratung ist kostenlos.
- Denken Sie darüber nach, wer Ihre Bevollmächtigten sein können. Das sind die Personen, die in Ihrem Namen gesundheitliche Entscheidungen treffen dürfen, wenn medizinisches Personal Sie für entscheidungsunfähig hält. Sie benötigen mindestens eine bevollmächtigte Person für Ihre PsyWill. Sprechen Sie mit diesen Personen.
- Füllen Sie das PsyWill-Onlineformular aus und drucken Sie es zum Unterschreiben aus ODER drucken Sie es zuerst aus und füllen Sie es dann in Papierform aus. Unterschreiben Sie es selbst. Lassen Sie es von ihren bevollmächtigten Personen unterschreiben. Wir informieren Sie gerne, welche zusätzlichen Absicherungen in Ihrem Fall sinnvoll sind.
- Bewahren Sie das Dokument an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf und hinterlegen Sie Kopien bei Ihren Bevollmächtigten und Vertrauenspersonen. Sprechen Sie mit diesen über Ihre Wünsche und Erwartungen. Auch Ärzt*innen und zuständige Kliniken können eine Kopie in Ihre Krankenakte legen.
Ihre PsyWill ist sowohl für Ärzt*innen, als auch für Bevollmächtigte rechtlich bindend. Wenn sich Ärzt*innen oder Pflegekräfte nicht an Ihre in der PsyWill formulierten Wünsche halten, machen diese sich vor deutschem Gesetz strafbar. Voraussetzung dafür ist natürlich eine korrekt ausgefüllte PsyWill. Mit dieser können Sie zwar keine spezifischen Behandlungen verlangen, aber sie können spezifische Behandlungen ausschließen.
Die PsyWill greift nicht im Fall von Fremdgefährdung. Wenn die Rechte dritter beeinträchtigt werden, dürfen Sie trotzdem untergebracht werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Hinterlegung.
Die Frage danach, welche Hinterlegungsmöglichkeiten für Sie geeignet sind, ist immer eine persönliche Abwägung aus Privatsphäre, Praktikabilität und Auffindbarkeit.
Eine Auswahl, die wir empfehlen können ist:
- Registrierung der Bevollmächtigten und des Fundorts der PsyWill im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Ärzt*innen und Richter*innen können darauf zugreifen und Ihre Bevollmächtigten im Ernstfall schnell kontaktieren.
- Händigen Sie Ihren Bevollmächtigten und (falls vorhanden) Ihren behandelnden Ärzt*innen und Psychiater*innen/Psycholog*innen ein Exemplar der PsyWill aus. Hinterlegen Sie auch ein Exemplar bei Ihren eigenen wichtigen Unterlagen.
- In der elektronischen Patientenakte können Sie einen unterschrieben Scan Ihrer PsyWill selbst hinterlegen. Sie sollten sich über die momentan noch herrschenden Datenschutzbedenken informieren, wenn Sie dies tun möchten.
Wichtig ist, die PsyWill bei inhaltlichen Änderungen oder Änderungen von Rufnummern, Adressen oder Bevollmächtigten an allen Orten neu zu hinterlegen. Um keine Orte zu vergessen, können Sie sie zum Beispiel auf der Rückseite der PsyWill notieren.
Eine somatische Patientenverfügung und eine Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) unterscheiden sich in ihrem Anwendungsbereich und den spezifischen medizinischen Entscheidungen, auf die sie sich beziehen.
Die “normale”, auch “somatisch” genannte Patientenverfügung bezieht sich auf körperliche Erkrankungen und deren Behandlung. Sie wird meist nach einem Unfall oder am Lebensende wirksam.
Die Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) ist für die Situation, in der medizinisches Personal Sie aufgrund psychischer Zustände für entscheidungsunfähig hält. Es geht um psychiatrische Behandlungen, während Sie sich in psychischen Krisenzuständen befinden.
Beiden Verfügungen gemeinsam ist, dass sie erst wirksam werden, wenn Mediziner*innen Sie für nicht entscheidungsfähig halten, bspw. wenn Sie sich in einem Koma oder einer psychotischen Episode befinden.
In einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer Sie in bestimmten Rechtsbereichen vertreten darf. Dies kann viele Lebensbereiche betreffen, wie zum Beispiel Finanzen, Umgang mit Behörden, Aufenthaltsbestimmung oder Gesundheitssorge. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie vertraute Personen bestimmen, die für sie Entscheidungen in den jeweiligen Bereichen treffen und stellvertretend handeln dürfen, wenn man Sie für entscheidungsunfähig hält. Wenn Sie keine solche Person bestimmen, wird dies von einer gesetzlichen Betreuung übernommen.
Die PsyWill enthält neben der Willenserklärung (Patientenverfügung) auch eine solche Vorsorgevollmacht. Sie ist ausschließlich für den Bereich der Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung gedacht. Das bedeutet, dass die dort bevollmächtigte Person in Ihrem Namen psychiatrisch-medizinische Entscheidungen treffen darf, wenn medizinisches Personal Sie für nicht entscheidungsfähig hält.
Sie sollten unbedingt eine Person bevollmächtigen, wenn Sie die psychiatrische Willenserklärung ausfüllen. Das Fehlen von Bevollmächtigten kann zur Folge haben, dass Ihre Willenserklärung nicht beachtet wird und niemand sie durchsetzen kann. Auch kann es passieren, dass die psychiatrische Willenserklärung Ihre akute Situation nicht hinreichend berücksichtigt. Das kann der Fall sein, wenn Sie beispielsweise eine sehr andere Krise erleben, als Sie es in der Vergangenheit taten. In diesem Fall müssen weitere medizinische Entscheidungen getroffen werden. Wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt, wird dies von einer gesetzlichen Betreuung übernommen.
Die Hauptfunktion der*s Bevollmächtigten ist, Ärzt*innen und Richter*innen auf das Vorliegen der Patientenverfügung hinzuweisen. Die*der Bevollmächtigte muss Ärzt*innen und Richter*innen freundlich, aber bestimmt auf die Inhalte und die Gültigkeit der Willenserklärung hinweisen. Die Willenserklärung ist auch ohne, bzw. mit nur einer bevollmächtigten Person gültig. Wir raten aber dringend dazu, mehr Menschen zu bevollmächtigen, sodass die Durchsetzung garantiert wird, sollte ein*e Bevollmächtigte*r selbst verhindert sein.
Außerdem muss die*der Bevollmächtigte Behandlungs- und Unterbringungsentscheidungen treffen, wenn die Verfügung auf spezifische Situationen nicht eingeht oder zutrifft.
Bevollmächtigt werden kann jede Person über 18 Jahren. Sie sollten die Person mit Bedacht auswählen, da sie viele Rechte hat, wenn Sie als entscheidungsunfähig eingestuft werden. Beginnen sollten Sie die Suche nach Bevollmächtigten im eigenen Freundes-, Bekannten- und Familienkreis. Dies sind in der Regel Menschen, die Ihre Situation und Ihre Krisen schon ein wenig kennen und die wissen, was Ihnen wichtig ist und was Sie sich für Ihr Leben vorstellen.
Wenn Sie dort keine geeigneten Personen finden, sind andere Betroffene eine gute Anlaufstelle. Kontakt zu anderen Betroffenen finden Sie zum Beispiel über Selbsthilfegruppen oder Internetforen, sowie bei BPE und LPE. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich möglicherweise gegenseitig Bevollmächtigen können.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben Bevollmächtigte zu finden, kontaktieren Sie gern unsere Beratung.
Grundsätzlich kann auch dann eine Willenserklärung ausgefüllt werden. Relevant ist dabei, ob Sie als dauerhaft nicht geschäftsfähig gelten (z.B. wenn ein Einwilligungsvorbehalt in den Bereichen Gesundheit oder Aufenthalt besteht).
Sie können die PsyWill ausfüllen und Sie beispielsweise als Diskussionsgrundlage mit Ihrer*m Betreuer*in verwenden, sich von Bevollmächtigten unterstützen lassen oder mit der Vollmacht versuchen, die Betreuung bei Gericht aufheben zu lassen.
Bestehen zum Zeitpunkt des Ausfüllens Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, sollten Sie das Vorhandensein der Geschäftsfähigkeit ärztlich Attestieren lassen. Denn füllen Sie die PsyWill im nicht geschäftsfähigen Zustand aus, ist sie nicht rechtsverbindlich.
Wenn ein Betreuungsverfahren gegen Ihren Willen angelaufen ist, macht es Sinn, schnellstmöglich eine Willenserklärung mit Vorsorgevollmacht für den jeweiligen Bereich bei Gericht einzureichen. In der Regel ist das Verfahren damit beendet.
Auch hierzu können Sie sich gern beraten lassen.
Seminare
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – für Interessierte – 🏠 Bonn
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Vortrag: Die Psychiatrische Willenserklärung - 🏠 Bad Lippspringe
Ein Einblick in die Psychiatrische Willenserklärung und ihre Anwendung
Infoabend: Ehrenamtliche Bevollmächtigung - 💻 online
Die Rolle als ehrenamtliche*r Bevollmächtigte*r in psychiatrischen Willenserklärungen, Aufgaben, rechtliche Rahmenbedingungen, Chancen und Grenzen.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – für Interessierte – 🏠 Oberhausen
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – für Interessierte – 🏠 Gütersloh
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – für Interessierte – 🏠 Velbert
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung: Workshop für Bevollmächtigte – 💻 online
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Selbsthilfetag 2025 – Vortrag und Workshop zur PsyWill – 🏠 Köln
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – für Interessierte – 💻 online
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – Informationsabend – 🏠 Bochum
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen – für Interessierte – 🏠 Essen
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Die Psychiatrische Willenserklärung ausfüllen
In diesem Seminar helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des PsyWill-Formulars.
Referenzen
Tippen Sie auf einen Namen und die Referenz dazu wird eingblendet.
»Für die Selbstbestimmung von Patient*innen ist es notwendig, medizinischem Personal eigene Werte und Wünsche mitzuteilen. Für den Fall, dass diese Willensäußerung im Rahmen einer schweren körperlichen Erkrankung nicht mehr möglich ist, kann man seit Jahrzehnten schon im Vorhinein seinen Willen in einer Patientenverfügung niederlegen. Es ist ein Segen, dass dies nun durch die PsyWill auch dann möglich ist, wenn Menschen auf Grund schwerer psychischer Erkrankung ihre Vorstellungen und Bedürfnisse nicht mehr an die Behandelnden weitergeben können. Wunderbar, dass dafür nun ein juristisch verbindliches Dokument vorliegt, dessen Wirkung durch das Engagement eines*r vorher eingesetzten Bevollmächtigten verstärkt werden kann.«

»Die PsyWill ist deswegen extrem wichtig, weil sie ermöglicht Menschen für psychische Krisen genau festzulegen, was sie wünschen und was eben auch nicht. Sie ermöglicht nicht nur jede psychiatrische Diagnostik, Therapie und Zwangseinweisung zu untersagen, sondern sie gibt eben Menschen auch die Möglichkeit, genau die Hilfe zu bekommen, die sie brauchen und wünschen. Nicht mehr und nicht weniger. In diesem Sinne ist es ein herausragendes Beispiel von Self Empowerment, von Selbsthilfe im besten Sinne.«