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Auch in psychischen Krisensituationen haben Sie ein Recht auf Selbstbestimmung. Die Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) bietet Ihnen eine kostenlose und rechtssichere Möglichkeit, Behandlungsmethoden und Bevollmächtigte selbst zu wählen. So können Fremdbestimmung, Fehlbehandlungen und Gewalt in der Psychiatrie verhindert werden.
Auf dieser Homepage können Sie Ihre PsyWill erstellen, Kontakt zur Beratung aufnehmen und die Termine für unsere Seminare für Erklärende, Bevollmächtigte oder medizinisches und psychosoziales Fachpersonal erfahren.
Die Psychiatrische Willenserklärung kurz erklärt
Das Wichtigste über die Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill)
Die Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) ist eine Patientenverfügung für die Psychiatrie, mit der Sie für einen möglichen Klinikaufenthalt im Vorfeld Entscheidungen treffen, falls Sie für entscheidungsunfähig erklärt werden sollten. Mit der Psychiatrischen Willenserklärung kann, durch die Ernennung von Bevollmächtigten für gesundheitliche Fragen, auch eine gesetzliche Betreuung gegen den Willen verhindert werden.
Die Psychiatrische Willenserklärung sowie unsere Beratung dazu sind völlig kostenlos.
In Ihrer PsyWill können Sie u.a.:
- Behandlungen ablehnen oder akzeptieren
- Kontaktpersonen ein- oder ausschließen
- Besuchs- und Informationsrechte vergeben
- Wichtige Bedürfnisse und Gewohnheiten festhalten
Eine PsyWill ist für jeden Menschen sinnvoll. Jede*r volljährige Bürger*in kann eine PsyWill verfassen. Wichtig ist, sich der Bedeutung einer PsyWill bewusst zu sein und sie außerhalb von psychischen Krisen zu verfassen.
Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) – Das Online-Formular
Dies ist eine Willenserklärung nach §1827 BGB.
Felder mit diesem Zeichen sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Dieses Zeichen bedeutet, dass ein Feld ausgefüllt wurde; es wird nicht überprüft, ob Daten korrekt sind.
Wenn Sie dieses Zeichen antippen/anklicken, erhalten Sie zusätzliche Informationen.
Bei manchen Feldern ist es möglich, weitere Felder hinzuzufügen (+) bzw. wieder zu entfernen (-).
Nichtzutreffende Abschnitte und Unterpunkte sind freizulassen. Weitere Abschnitte können eingefügt werden, wobei diese nicht im Widerspruch zu bestehenden Abschnitten stehen dürfen. Die Willenserklärung muss im “Zustand der nicht-angezweifelten Normalität” abgefasst werden. Wenn man zwangsuntergebracht wurde oder ein Betreuungsverfahren auch nur eingeleitet wurde, kann es unter Umständen zu spät sein. Auch dann sollte man eine PsyWill machen, doch eine Garantie der Wirksamkeit gibt es dann nicht.
In dieser Willenserklärung gibt es zwei Möglichkeiten, bitte wählen:
Fragen und Antworten
Tippen Sie auf eine Frage und die Antwort dazu wird eingblendet.
Die PsyWill ist wichtig, weil sie Ihrer Autonomie und Selbstbestimmung Ausdruck verleiht. Sie stellt sicher, dass Ihre Grenzen gewahrt werden, selbst wenn Sie sich in einer Krise befinden und medizinisches Personal Sie als entscheidungsunfähig einstuft. Außerdem entlastet die PsyWill Ihre Angehörigen und auch das medizinische Personal, indem sie klare Anweisungen gibt und keine Unsicherheiten aufkommen lässt, was Sie für sich selbst möchten. Entgegen der allgemeinen Überzeugung sind Ihre Angehörigen in so einem Fall nicht automatisch ihre Bevollmächtigten, wenn Sie dies nicht schriftlich festgelegt haben.
Nein. Ihre PsyWill wird bereits wirksam, wenn Sie das Dokument unterschreiben und Ihre Wünsche ausreichend konkret und spezifisch formuliert haben (§ 1827 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 1 BGB). Dafür benötigen Sie weder eine*n Anwält*in noch eine*n Notar*in. Wichtig: Sie können Ihre PsyWill jederzeit aktualisieren (§ 1827 Absatz 1 Satz 3 BGB). Wenn sich Ihre Vorstellungen und Wünsche ändern, können Sie einfach eine neue PsyWill verfassen und die alte Version vernichten. Gültig ist immer die zuletzt von Ihnen unterschriebene Version der PsyWill. Sie können die PsyWill auch während einer Behandlung jederzeit mündlich widerrufen.
Sie benötigen keine*n Rechtsanwält*in, keine notarielle Beurkundung und auch kein Attest über Ihre Geschäftsfähigkeit, damit die PsyWill gültig ist. Diese ist ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterschrift verbindlich.
Zwei Dinge können Sinn machen:
- Eine Eintragung ins zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (https://www.vorsorgeregister.de/): Dort können Richter*innen und Ärzt*innen sehen, wen Sie bevollmächtigt haben. Dadurch wird ein Betreuungsverfahren gar nicht erst eröffnet bzw. wenn Ärzt*innen den Hinweis bekommen, dass Sie eine Willenserklärung haben, können Ihre Bevollmächtigten direkt kontaktiert werden.
- Wenn Sie das nötige Geld haben, können Sie die Willenserklärung durch eine*n Notar*in beurkunden lassen. Bitte erfragen Sie die Kosten hierfür vorab. Die*der Notar*in stellt dann fest, dass Sie verstanden haben, was Sie in der Willenserklärung verfügen und bestätigt dies. Das macht das Dokument weniger anzweifelbar. Die Willenserklärung ist aber auch ohne diese Schritte bindend.
- Verschaffen Sie sich auf dieser Homepage einen ersten Überblick über das PsyWill-Formular und seine Möglichkeiten. Beachten Sie auch die Ausfüllhinweise im Beiblatt. Diese beantworten bereits viele Fragen. Lassen Sie sich bei Bedarf von unserem freundlichen und erfahrenen Team beraten! Wir bieten Beratung persönlich sowie per Videochat und Telefon an. Wir beraten Sie auf Deutsch und Englisch. Zur Vereinbarung eines Termins klicken Sie einfach ganz oben auf der Seite auf den roten Button „Jetzt beraten lassen!“.
- Denken Sie darüber nach, wer Ihre Bevollmächtigten sein können. Das sind die Personen, die in Ihrem Namen gesundheitliche Entscheidungen treffen dürfen, wenn medizinisches Personal Sie für entscheidungsunfähig hält. Sie benötigen mindestens eine bevollmächtigte Person für Ihre PsyWill. Sprechen Sie mit diesen Personen.
- Füllen Sie das PsyWill-Onlineformular aus und drucken Sie es für die Unterschrift aus ODER drucken Sie es zuerst aus und füllen Sie es in Papierform aus. Unterschreiben Sie es selbst. Lassen Sie es von ihren bevollmächtigten Personen unterschreiben. Wir informieren Sie gerne, welche zusätzlichen Absicherungen in Ihrem Fall sinnvoll sind.
- Bewahren Sie das Dokument an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf und hinterlegen Sie Kopien bei Ihren Bevollmächtigten und Vertrauenspersonen. Sprechen Sie mit diesen über Ihre Wünsche und Erwartungen. Auch Ärzt*innen und zuständige Kliniken können eine Kopie in Ihre Krankenakte legen.
Ihre PsyWill ist sowohl für Ärzt*innen als auch für Angehörige rechtlich bindend. Wenn sich Ärzt*innen oder Pflegekräfte nicht an Ihre in der PsyWill formulierten Wünsche halten, machen diese sich vor deutschem Gesetz strafbar. Voraussetzung dafür ist natürlich eine korrekt ausgefüllte PsyWill. Sie können keine spezifischen Behandlungen verlangen, aber sie können spezifische Behandlungen ausschließen.
Händigen Sie Ihren Bevollmächtigten und (falls vorhanden) Ihren behandelnden Ärzt*innen und Psychiater*innen/Psycholog*innen eine Kopie der PsyWill aus. Dort können Sie vermerken, wo Ihre PsyWill zu finden ist und/oder eine Kopie hinterlegen. Wichtig ist, dass Angehörige, Freund*innen und Familie von Ihrer PsyWill wissen und gegebenenfalls Zugang dazu haben.
Wenn Sie Ihre Bevollmächtigten im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen, können Richter*innen und auch Ärzt*innen diese im Bedarfsfall finden. Es ist nicht möglich, die ganze Verfügung im Zentralregister hochzuladen. Ihre Bevollmächtigten werden dann kontaktiert und sollten Zugang zur Willenserklärung oder einer Kopie davon haben.
Eine somatische Patientenverfügung und eine Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) unterscheiden sich in ihrem Anwendungsbereich und den spezifischen medizinischen Entscheidungen, auf die sie sich beziehen. Während die “normale”, auch “somatisch” genannte Patientenverfügung, sich auf körperliche Erkrankungen und deren Behandlung bezieht, beschäftigt sich die Psychiatrische Willenserklärung (PsyWill) mit der Situation, in der medizinisches Personal Sie für entscheidungsunfähig hält. Es geht um medizinische Behandlungen aus dem Bereich der psychiatrischen Anwendungen. Beiden Verfügungen gemeinsam ist, dass sie erst wirksam werden, wenn Mediziner*innen Sie für nicht entscheidungsfähig halten, bspw. wenn Sie sich in einem Koma oder einer psychotischen Episode befinden.
In einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer Sie in bestimmten Rechtsbereichen vertreten darf. Dies kann viele Lebensbereiche betreffen, wie zum Beispiel Finanzen, Umgang mit Behörden, Aufenthaltsbestimmung oder Gesundheitssorge. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie vertraute Personen bestimmen, die für sie Entscheidungen in den jeweiligen Bereichen treffen und stellvertretend handeln dürfen, wenn man Sie für entscheidungsunfähig hält. Wenn Sie keine solche Person bestimmen, wird dies von einer gesetzlichen Betreuung übernommen.
Die PsyWill enthält neben der Willenserklärung (Patientenverfügung) auch eine solche Vorsorgevollmacht. Sie ist ausschließlich für den Bereich der Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung gedacht. Das bedeutet, dass die dort bevollmächtigte Person in Ihrem Namen psychiatrisch-medizinische Entscheidungen treffen darf, wenn medizinisches Personal Sie für nicht entscheidungsfähig hält.
Sie sollten unbedingt eine Person bevollmächtigen, wenn Sie die psychiatrische Willenserklärung ausfüllen. Das Fehlen von Bevollmächtigten kann zur Folge haben, dass Ihre Willenserklärung nicht beachtet wird und niemand sie durchsetzen kann oder Ihre Erklärung passt nicht auf die aktuelle Situation und daher wird doch eine gesetzliche Betreuung eingerichtet.
Die Hauptfunktion der*s Bevollmächtigten ist, Ärzt*in und Richter*in auf das Vorliegen der Patientenverfügung hinzuweisen. Die*der Bevollmächtigte muss Ärzt*innen und Richter*innen freundlich, aber bestimmt auf die Inhalte und die Gültigkeit der Willenserklärung hinweisen. Die Willenserklärung ist auch ohne, bzw. mit nur einer bevollmächtigten Person gültig. Wir raten aber dringend dazu, mehr Menschen zu bevollmächtigen, sodass die Durchsetzung garantiert wird.
Bevollmächtigt werden kann jede Person über 18 Jahren. Sie sollten die Person mit Bedacht auswählen, da sie viele Rechte hat, wenn Sie als entscheidungsunfähig eingestuft werden. Beginnen sollten Sie die Suche nach Bevollmächtigten im eigenen Freundes-, Bekannten- und Familienkreis. Dies sind in der Regel Menschen, die Ihre Situation und Ihre Krisen schon ein wenig kennen und die wissen, was Ihnen wichtig ist und was Sie sich für Ihr Leben vorstellen.
Wenn Sie dort keine geeigneten Personen finden, sind andere Betroffene eine gute Anlaufstelle. Kontakt zu anderen Betroffenen finden Sie zum Beispiel über Selbsthilfegruppen oder Internetforen sowie bei BPE und LPE. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich möglicherweise gegenseitig Bevollmächtigen können.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben Bevollmächtigte zu finden, kontaktieren Sie gern unsere Beratung.
Diese Situation ist tatsächlich komplexer. Es kommt ganz darauf an, für welche Bereiche die Betreuung gilt. Wenn Sie eine Betreuung für die Aufgabenkreise Finanzen und Behörden haben, spricht nichts dagegen, für die Gesundheitsvorsorge die PsyWill auszufüllen - auch wenn in diesen Bereichen ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt.
Haben Sie allerdings für Gesundheit und Aufenthalt eine gesetzliche Betreuung, hat ein Gericht bereits festgestellt, dass Sie für diese Kreise nicht für sich selbst sorgen können. Daher müsste, um eine vollständig rechtsverbindliche Willenserklärung abgeben zu können, zunächst die Betreuung für diese Bereiche aufgehoben werden.
Sie können dennoch die PsyWill ausfüllen und Sie als Diskussionsgrundlage mit Ihrer*m Betreuer*in verwenden, sich von Vertrauenspersonen unterstützen lassen oder mit der Vollmacht versuchen, die Betreuung bei Gericht aufheben zu lassen.
Wenn ein Betreuungsverfahren gegen Ihren Willen angelaufen ist, macht es Sinn, schnellstmöglich eine Willenserklärung mit Vorsorgevollmacht für den jeweiligen Bereich bei Gericht einzureichen. In der Regel ist das Verfahren damit beendet.
Auch hierzu können Sie sich gern beraten lassen.
Seminare
Referenzen
»Für die Selbstbestimmung von Patient*innen ist es notwendig, medizinischem Personal eigene Werte und Wünsche mitzuteilen. Für den Fall, dass diese Willensäußerung im Rahmen einer schweren körperlichen Erkrankung nicht mehr möglich ist, kann man seit Jahrzehnten schon im Vorhinein seinen Willen in einer Patientenverfügung niederlegen. Es ist ein Segen, dass dies nun durch die PsyWill auch dann möglich ist, wenn Menschen auf Grund schwerer psychischer Erkrankung ihre Vorstellungen und Bedürfnisse nicht mehr an die Behandelnden weitergeben können. Wunderbar, dass dafür nun ein juristisch verbindliches Dokument vorliegt, dessen Wirkung durch das Engagement eines*r vorher eingesetzten Bevollmächtigten verstärkt werden kann.«